AGB
Berger Bestattungen Hamburg
Alsterkrugchaussee 560, 22335 Hamburg
Stand: 01.12.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Berger Bestattungen Hamburg(nachfolgend „Bestatter“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über
a) Bestattungsleistungen in jeglicher Form, insbesondere Erd-, Feuer-, Wald-/Baum-, See-, internationale Bestattungen, Sozialbestattungen sowie anonyme Bestattungen, einschließlich Überführungen, hygienischer Versorgung, Organisation von Trauerfeiern und sonstiger Dienstleistungen, sowie
b) den Verkauf von Waren wie Särgen, Urnen, Bestattungswäsche, Trauerartikeln, Drucksachen und sonstigem Bestattungszubehör.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Bestatter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Besondere Regelungen für Unternehmer sind jeweils gesondert gekennzeichnet.
2. Vertragsschluss / Vollmacht / Bestattungsauftrag
2.1 Angebote des Bestatters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Auftraggeber kann den Bestatter telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich vor Ort beauftragen.
2.3 Der Bestatter stellt dem Auftraggeber eine Vollmacht / einen Bestattungsauftrag (auch als PDF über die Internetseite) zur Verfügung.
Mit Unterzeichnung dieser Vollmacht / des Bestattungsauftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande.
2.4 Umfang und Ablauf der Bestattung richten sich nach der individuellen Vereinbarung im Auftrag sowie nach den jeweils geltenden Bestattungsgesetzen, Friedhofsordnungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes bzw. Landes, in dem die Bestattung vorgenommen wird.
2.5 Vorgaben von Friedhofsträgern, Krematorien, Behörden, Konsulaten und sonstigen Dritten, die für die Durchführung der Bestattung erforderlich sind, sind zu beachten und können Auswirkungen auf die Art und den Umfang der Leistung sowie auf die Kosten haben.
3. Leistungsumfang / Fremdleistungen
3.1 Der Bestatter erbringt die im Auftrag vereinbarten Eigenleistungen (z. B. Überführung, hygienische Versorgung, Versorgung des Verstorbenen, Organisation und Durchführung der Trauerfeier, Beratung und Betreuung der Angehörigen).
3.2 Darüber hinaus organisiert der Bestatter – soweit erforderlich – Fremdleistungen Dritter, insbesondere Leistungen von Friedhöfen und Krematorien, Floristen, Musikern, Trauerrednern, Druckereien, Steinmetzen, Transport- und Überführungsunternehmen, Behörden, Konsulaten, Airlines und sonstigen Dienstleistern.
3.3 Fremdleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst. Soweit der Bestatter in Vorlage tritt, sind diese Auslagen vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4 Der Bestatter ist berechtigt, im Interesse einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Bestattung notwendige Zusatzleistungen zu veranlassen, wenn diese objektiv erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind (z. B. zusätzliche Hygienemaßnahmen, geänderte Gebühren, behördliche Auflagen, organisatorische Anpassungen bei internationalen Überführungen).
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat alle für die Bestattung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Personaldaten des Verstorbenen und des Auftraggebers, Personenstandsurkunden, Todesbescheinigung, ggf. Vorsorgeverträge, Verfügungen oder Willenserklärungen des Verstorbenen.
4.2 Verzögerungen und Mehrkosten, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Auftragserteilung und zur Erteilung von Vollmachten gegenüber dem Bestatter und gegenüber Dritten berechtigt ist (z. B. als bestattungspflichtige Person, nächster Angehöriger oder bevollmächtigte Person).
5. Preise / Kostenvoranschlag / Auslagen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2 Vom Bestatter erstellte Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Schätzungen. Insbesondere Gebühren und Entgelte Dritter (z. B. Friedhofs- und Krematoriumsgebühren, Gebühren von Standesämtern, Gerichten, Konsulaten, Airlines, Auslandsüberführungen) können abweichen und werden in tatsächlicher Höhe berechnet.
5.3 Nachträglich zusätzlich beauftragte Leistungen oder zur sachgerechten Durchführung der Bestattung objektiv notwendige Zusatzleistungen werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten bzw. nach Aufwand berechnet.
5.4 Tritt der Bestatter gegenüber Dritten in Vorlage (z. B. Gebühren für Standesamt, Friedhof, Krematorium, internationale Überführung, Konsulatsgebühren), sind diese Auslagen vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Zahlung / Vorauszahlung
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung sämtlicher vereinbarter Leistungen des Bestatters und der verauslagten Fremdkosten. Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht und eine eventuelle Kostentragung nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
6.2 Zahlungsarten: Der Bestatter akzeptiert Zahlung in Bar, per Überweisung, mit EC-Karte und mit Kreditkarte.
6.3 Vorauszahlung: Der Bestatter ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu verlangen.
Die Durchführung der Trauerfeier, der Bestattung bzw. Beisetzung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der gesamte Rechnungsbetrag 100 % vorab gezahlt wurde, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
6.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Bestatter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
7. Lieferung / Übergabe von Waren (Särge, Urnen, Zubehör)
7.1 Waren (insbesondere Särge, Urnen, Bestattungswäsche, Trauerartikel, Drucksachen und Zubehör) werden an den vereinbarten Ort geliefert oder im Geschäft des Bestatters übergeben.
7.2 Liefertermine für Waren sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
7.3 Gefahrübergang:
-
Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Auftraggeber über.
-
Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transport- oder Versandunternehmen über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Bestatters aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Bestatters.
9. Widerrufsrecht und Rücktritt vor Vertragsunterzeichnung
9.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Verbraucher insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Der Bestatter belehrt hierüber gesondert im Bestattungsauftrag/Vollmachtsformular.
9.2 Vor Unterzeichnung der Vollmacht / des Bestattungsauftrags kann der Auftraggeber seine Anfrage jederzeit beenden.
Verlangt der Auftraggeber jedoch ausdrücklich, dass der Bestatter schon vor Vertragsunterzeichnung tätig wird (z. B. Überführung, erste Organisation, Terminabsprachen), kann der Bestatter diese Einzelleistungen nach Aufwand berechnen.
9.3 Widerruf nach Vertragsunterzeichnung (nur Verbraucher):
a) Hat der Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht und verlangt er ausdrücklich, dass der Bestatter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
b) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Bestatter die vertraglich geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
c) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich Fristen, Ausübung und Muster-Widerrufsformular, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Bestatters.
9.4 Kein Widerrufsrecht besteht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind (z. B. personalisierte Urnen oder Särge, individuell gestaltete Trauerdrucksachen).
10. Gewährleistung / Mängel
10.1 Für gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
10.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware oder Leistung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Ware bzw. die Leistungen als genehmigt.
11. Haftung
11.1 Der Bestatter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Bestatter nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Bestatters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Sozialbestattungen und internationale Bestattungen
12.1 Sozialbestattungen (Bestattungen bei Kostenübernahme durch Sozialleistungsträger) werden nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Regelungen erbracht.
Leistungen, die über den Umfang der bewilligten Sozialbestattung hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
12.2 Bei internationalen Bestattungen und Überführungen ins Ausland gelten zusätzlich die Anforderungen und Regelungen der beteiligten Länder, Behörden, Konsulate, Transport- und Fluggesellschaften sowie Friedhofsträger.
Änderungen dieser Vorgaben können zusätzliche Maßnahmen oder Kosten erforderlich machen; diese sind vom Auftraggeber nach Maßgabe von Ziffer 5 zu tragen.
13. Datenschutz
13.1 Der Bestatter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. weiterer beteiligter Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Internetseite veröffentlichten und im Büro einsehbaren Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.