Sternenkinder
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Abschied von viel zu früh verstorbenen Kindern
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Die Berger Bestattungen Hamburg begleiten Eltern und Angehörige, deren Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben ist – liebevoll, diskret und mit dem Wissen, dass es kaum einen schwereren Moment im Leben gibt. Unter dem Begriff Sternenkinder verstehen wir alle Kinder, die ihren Platz im Herzen, aber nicht im Alltag der Familie einnehmen konnten.
Mit unserer Aktion „Wir geben zurück“ bieten die Berger Bestattungen Hamburg für Sternenkinder eine besonders geschützte Kostenregelung:
Jeder Sterbefall eines Sternenkindes wird pauschal mit 2.000 € ohne Friedhof und MwSt. abgerechnet.
So stellen wir sicher, dass eine würdige Bestattung nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Was versteht man unter Sternenkindern?
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Als Sternenkinder gelten im Allgemeinen:
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Kinder, die in der Schwangerschaft versterben (Fehlgeburten, späte Fehlgeburten, Totgeburten),
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Kinder, die bei der Geburt keine Lebenszeichen zeigen,
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Kinder, die kurz nach der Geburt versterben.
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Der Begriff „Sternenkind“ ist kein juristischer Begriff, sondern ein liebevoller Ausdruck, der sich in Kliniken, bei Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleitern sowie in vielen Familien eingebürgert hat. Er soll betonen, dass es sich nicht „nur“ um einen medizinischen Vorgang handelt, sondern um ein Kind mit Geschichte und Bedeutung – unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht.
Rechtliche Grundlagen zur Bestattung von Sternenkindern
Die Rechtslage ist eine Mischung aus Bundesrecht (z. B. Personenstandsgesetz) und Landesrecht (Bestattungsgesetze). Für betroffene Familien ist vor allem wichtig:
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Bestattungspflicht und Bestattungsrecht
Traditionell wurde unterschieden zwischen:
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Totgeburt: Kind ohne Lebenszeichen mit einem höheren Geburtsgewicht (klassisch über 500 g) – hier besteht eine Bestattungspflicht.
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Fehlgeburt: Kind ohne Lebenszeichen unterhalb dieser Grenze – früher oft ohne gesetzliche Bestattungspflicht; viele Kinder wurden klinikintern „entsorgt“, ohne dass Eltern einen Abschied hatten.
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Heute gilt in vielen Bundesländern – und damit auch für Hamburg im Ergebnis:
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Eltern haben ein Recht auf Bestattung ihres Sternenkindes, auch wenn keine Bestattungspflicht besteht.
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Kliniken dürfen eine Bestattung nicht verweigern mit dem Hinweis auf das Gewicht oder die Schwangerschaftswoche.
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Lebend geborene Kinder müssen unabhängig vom Geburtsgewicht bestattet werden.
Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Sternenkind bestatten möchten, ist das möglich. Die Berger Bestattungen Hamburg unterstützen Sie dabei – unabhängig davon, ob die Bestattung gesetzlich verpflichtend ist oder „nur“ auf Ihrem Wunsch beruht.
Personenstandliche Erfassung
Seit einigen Jahren können Eltern für sehr früh verstorbene Kinder (unterhalb der klassischen Totgeburtsgrenze) eine Bescheinigung vom Standesamt erhalten. Diese ist keine Geburtsurkunde im engeren Sinn, gibt dem Sternenkind aber einen offiziellen Platz in der Familiengeschichte.
Wir erläutern Ihnen gern, welche Unterlagen dafür benötigt werden und wie der Weg über Klinik und Standesamt konkret aussieht.
Bestattungsmöglichkeiten für Sternenkinder
Welche Form der Bestattung passend ist, hängt von Ihrer Situation, Ihren Wünschen und den örtlichen Möglichkeiten ab. Grundsätzlich kommen mehrere Wege in Betracht:
1. Eigenes Grab oder Familiengrab
Viele Eltern wünschen sich einen ganz eigenen Ort für ihr Sternenkind:
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ein eigenes Grab für das Kind,
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oder die Beisetzung im Familien- oder Geschwistergrab.
Vorteile:
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Es gibt einen klaren, dauerhaften Punkt, an den man gehen kann.
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Grabgestaltung (Stein, Symbol, Bepflanzung) kann ganz individuell sein.
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Rituale wie Kerzen anzünden, Blumen bringen, den Namen sehen – all das kann sehr tröstlich sein.
Die Berger Bestattungen Hamburg klären mit Ihnen, welche Grabformen auf den Friedhöfen in Hamburg und Umgebung für Sternenkinder angeboten werden und wie die Kosten in die Aktion „Wir geben zurück“ eingebunden sind.
2. Sternenkinder-Gemeinschaftsgräber
Auf vielen Friedhöfen existieren spezielle Sternenkinderfelder, Regenbogengräber oder Gemeinschaftsgräber:
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In regelmäßigen Abständen finden Sammelbestattungen statt, meist in Kooperation mit Kliniken oder Initiativen.
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Diese Abschiede sind liebevoll gestaltet und bieten einen würdevollen Rahmen, auch wenn das Kind noch sehr klein oder früh verstorben ist.
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Es entsteht ein gemeinsamer Erinnerungsort, an dem Eltern und Angehörige jederzeit hingehen können.
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Wir beraten Sie, welche Sternenkinderflächen in Hamburg und Umgebung vorhanden sind und wie eine Beisetzung dort abläuft.
3. Urnenbestattung und besondere Formen
Je nach medizinischem Verlauf und Entscheidung können auch Feuerbestattungen (z. B. bei späteren Sternenkindern) und folgende Formen eine Rolle spielen:
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Urnenbestattung im Kinder- oder Familiengrab,
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Urnenbeisetzung in einem besonderen Gedenkbereich,
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in Einzelfällen auch alternative Formen (z. B. Waldbestattung, wenn gesetzlich vorgesehen und örtlich angeboten).
Wichtig ist: Es gibt keine „Standardlösung“, die für alle richtig ist. Die Berger Bestattungen Hamburg zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und helfen Ihnen, sich für den Weg zu entscheiden, der sich für Sie und Ihr Sternenkind richtig anfühlt.
Trauer und Abschied – was vielen Eltern hilft
Der Verlust eines Sternenkindes wird manchmal unterschätzt – von der Umwelt, aber auch von den Betroffenen selbst. Aussagen wie „Es war ja noch so früh“ oder „Ihr seid ja noch jung“ können sehr verletzend sein.
Viele Eltern empfinden als hilfreich:
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das Kind – wenn möglich – zu sehen, zu halten, zu berühren,
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kleine Erinnerungsstücke aufzubewahren (Fußabdrücke, Fotos, Decke, Mütze, Namenskärtchen),
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dem Kind einen Namen zu geben,
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einen bewussten Abschiedsmoment zu gestalten, sei es im Krankenhaus, beim Bestatter oder am Grab.
Die Berger Bestattungen Hamburg schaffen den äußeren Rahmen dafür: Es wird nichts „übereilt abgewickelt“, was Zeit und Raum braucht. Auf Wunsch arbeiten wir mit Trauerbegleiterinnen, Seelsorge oder Selbsthilfegruppen zusammen und stellen den Kontakt her.
Unsere Aktion für Sternenkinder:
„Wir geben zurück“
Um Familien mit Sternenkindern konkret zu entlasten, haben die Berger Bestattungen Hamburg die Aktion
„Wir geben zurück“ ins Leben gerufen.
Für jeden Sterbefall eines Sternenkindes bieten wir eine besondere, geschützte Pauschale an:
Aktion „Wir geben zurück“ – Sternenkinder-Bestattung 2.000 €
ohne Friedhofskosten und ohne Trauerfeier und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Innerhalb dieser Pauschale werden – in einem individuell mit Ihnen abgestimmten Rahmen – unter anderem abgedeckt:
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persönliche Beratung und Begleitung,
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Abholung und würdige Versorgung des Sternenkindes,
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Erledigung aller notwendigen Formalitäten (Klinik, Standesamt, Friedhof),
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Organisation und Durchführung der Bestattung (z. B. auf einem Sternenkinderfeld, in einem Kindergrab oder im Familiengrab – abhängig von den örtlichen Möglichkeiten),
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sämtliche vereinbarten Friedhofsgebühren im Rahmen dieser Pauschale,
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eine schlichte, dem Anlass angemessene Form des Abschieds.
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Die genaue Ausgestaltung (welcher Friedhof, welche Grabart, ob kleine Trauerfeier o. Ä.) besprechen wir immer persönlich, damit die Pauschale transparent bleibt und zu Ihrer Situation passt.
Wie die Berger Bestattungen Hamburg Familien mit Sternenkindern begleiten
Die Berger Bestattungen Hamburg verstehen ihre Aufgabe bei Sternenkindern nicht als „reine Organisation“, sondern als achtsame Begleitung in einer extrem verletzlichen Lebensphase.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
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Zeit: Wir nehmen uns Zeit – für Ihre Fragen, Ihre Zweifel, Ihre Traurigkeit. Sie bestimmen das Tempo.
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Klarheit: Sie erhalten verständliche Informationen zu Ihren Rechten, Pflichten und Möglichkeiten – ohne Fachchinesisch und ohne Druck.
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Würde: Ihr Sternenkind wird von uns mit derselben Sorgfalt behandelt wie jeder andere Verstorbene.
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Verlässlichkeit: Die vereinbarte Pauschale von 2.000 € inkl. Friedhof und MwSt. schafft finanzielle Sicherheit – gerade in einer Phase, in der vielen Eltern ohnehin der Boden unter den Füßen weggezogen wurde.
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Vernetzung: Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu Trauerbegleitung, Selbsthilfegruppen, psychologischer oder seelsorgerischer Unterstützung.
Kontakt – Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen
Wenn Sie ein Sternenkind verloren haben – ob ganz frisch oder vor längerer Zeit – dürfen Sie sich jederzeit an die Berger Bestattungen Hamburg wenden. Ein erster Kontakt ist unverbindlich und kann bereits vieles klären: Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Rechte haben Sie? Was fühlt sich für Sie richtig an?
Wir hören zu, erklären verständlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Form des Abschieds, die Ihrem Sternenkind gerecht wird – und Ihnen selbst Raum für Trauer, Liebe und Erinnerung schenkt.