Feuerbestattung
Die Feuerbestattung gehört in Deutschland zu den am häufigsten gewählten Bestattungsarten. Sie verbindet einen würdevollen Abschied mit vielfältigen Formen der späteren Beisetzung. Bei Berger Bestattungen Hamburg begleiten wir Sie zuverlässig durch alle Schritte – von der ersten Beratung bis zur finalen Urnenbeisetzung – transparent, respektvoll und in Ihrem Tempo.
Eine Feuerbestattung bedeutet, dass der Verstorbene nach der Überführung in einem Krematorium eingeäschert wird. Anschließend wird die Asche in einer Urne beigesetzt. In Deutschland ist die Feuerbestattung rechtlich der Erdbestattung gleichgestellt, gleichzeitig gilt der sogenannte Friedhofszwang: Die Beisetzung der Urne muss auf einem Friedhof oder in dafür zugelassenen Bereichen (z. B. See- oder Naturbestattung in ausgewiesenen Gebieten) erfolgen.

Ablauf einer Feuerbestattung in Deutschland
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und folgt klaren Schritten. Wir übernehmen dabei die gesamte Organisation und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.
-
Sterbefall und erste Leichenschau
Nach Eintritt des Todes wird durch einen Arzt die erste Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt. Diese ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte. -
Überführung und hygienische Versorgung
Wir überführen den Verstorbenen würdevoll in unsere Obhut, versorgen ihn fachgerecht und besprechen mit Ihnen die nächsten Entscheidungen (z. B. Trauerfeier, Beisetzungsort, Urnenwahl). -
Behördliche Formalitäten
Wir kümmern uns um die Meldung beim Standesamt und beschaffen die Sterbeurkunden. Ohne Sterbeurkunde ist eine Einäscherung nicht möglich. -
Zweite Leichenschau vor der Einäscherung
Vor jeder Feuerbestattung ist in Deutschland eine zweite Leichenschau im Krematorium vorgeschrieben. Sie dient der sicheren Identitätsprüfung und der endgültigen Bestätigung der Todesart, weil nach einer Einäscherung keine spätere Untersuchung des Körpers mehr möglich ist.
In Hamburg erfolgt diese zusätzliche Leichenschau regelhaft im Krematorium vor der Einäscherung. -
Einäscherung im Krematorium
In Deutschland besteht Sargpflicht: Auch bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem geeigneten Kremationssarg eingeäschert.
Das Krematorium Hamburg führt nach Vorliegen aller Unterlagen üblicherweise zeitnah ein und benennt eine Bearbeitungsfrist von wenigen Werktagen, manchmal am gleichen Tag. -
Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt. Danach kann die Beisetzung – je nach Ihrer Wahl – auf einem Friedhof, in einem Ruheforst oder im Rahmen einer Seebestattung erfolgen.
Welche Beisetzungsarten sind nach einer Feuerbestattung möglich?
Die Feuerbestattung eröffnet verschiedene Wege der letzten Ruhe. Häufige Optionen sind:
-
Urnengrab auf dem Friedhof
Klassische Beisetzung in einem Urnenwahl- oder Urnenreihengrab. Hier gibt es einen klaren Ort des Gedenkens. -
Anonyme oder pflegefreie Urnenbeisetzung
Beisetzung ohne Grabstein oder mit zentraler Namensnennung; keine eigene Grabpflege notwendig. -
Natur- und Baumbestattung
Die Urne wird in einem ausgewiesenen Wald- oder Naturbereich beigesetzt. In Hamburg und Umgebung gibt es entsprechende Ruheforste und Friedwälder. -
Seebestattung
Beisetzung der Asche in einer wasserlöslichen Urne in einem zugelassenen Seegebiet. Voraussetzung ist stets eine Feuerbestattung.
Wir erläutern Ihnen gern die Vor- und Nachteile jeder Variante und kümmern uns um alle Genehmigungen.
Trauerfeier vor oder nach der Einäscherung
Eine Trauerfeier ist bei einer Feuerbestattung flexibel gestaltbar:
-
Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung
Der Abschied findet wie bei einer Erdbestattung statt, danach erfolgt die Kremation. -
Trauerfeier mit Urne nach der Einäscherung
Die Feier kann klein und still oder größer in der Friedhofskapelle stattfinden; anschließend wird die Urne beigesetzt.
Beides ist in Deutschland üblich.
Kosten einer Feuerbestattung – womit sollten Angehörige rechnen?
Die Kosten einer Feuerbestattung setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
-
Bestatterleistungen (Überführung, Versorgung, Organisation, Formalitäten)
-
Krematoriumskosten inkl. zweiter Leichenschau und Einäscherung
-
Friedhofs- bzw. Beisetzungsgebühren (Grabnutzung, Beisetzung, ggf. Kapellennutzung)
-
Urne, Trauerfeier, Anzeigen, Blumenschmuck je nach Wunsch
Deutschlandweit bewegen sich Feuerbestattungen – abhängig von Ort, Leistungen und Beisetzungsform – häufig in einem breiten Rahmen von ca. 3.200 bis 6.000 Euro für die Bestattung selbst; mit Grab- und Fremdgebühren kann die Gesamtsumme deutlich darüber liegen.
Die reinen Einäscherungsgebühren liegen regional meist im unteren dreistelligen Bereich; hinzu kommt der Kremationssarg.
Wichtig: In Hamburg variieren Friedhofs- und Beisetzungsgebühren je nach Friedhof und Grabart. Wir erstellen Ihnen deshalb immer eine klare, nachvollziehbare Kostenübersicht vor Beauftragung.
Warum sich viele Familien für eine Feuerbestattung entscheiden
Häufig genannte Gründe sind:
-
Vielseitige Beisetzungsmöglichkeiten (Friedhof, Natur, See, anonym)
-
Oft geringere Folgekosten als bei Erdbestattungen, weil Urnengräber meist kleiner sind und Pflegekosten sinken können
-
Flexible Gestaltung der Trauerfeier (vor oder nach der Einäscherung)
-
Persönliche oder religiöse Überzeugungen
Berger Bestattungen Hamburg – persönliche Begleitung bei der Feuerbestattung
Als erfahrenes Bestattungsinstitut in Hamburg führen wir Feuerbestattungen mit größter Sorgfalt durch. Wir koordinieren Krematorium, Behörden und Friedhof, beraten Sie zu Urnen- und Beisetzungsformen und gestalten den Abschied so, wie er zu Ihnen und dem Verstorbenen passt.
Wenn Sie eine Feuerbestattung in Hamburg wünschen oder sich zunächst unverbindlich informieren möchten, sind wir jederzeit für Sie erreichbar.


Die Feuerbestattung ist die häufigste Bestattungsart
1. Rechtliche Voraussetzungen (Deutschland / Hamburg)
Für eine Feuerbestattung muss eine wirksame Beauftragung vorliegen. Diese ergibt sich entweder aus einer Bestattungsvorsorge bzw. schriftlichen Willensäußerung der verstorbenen Person oder durch die bestattungspflichtigen Angehörigen, die uns mit einer Vollmacht beauftragen. Auf dieser Grundlage dürfen alle Schritte der Feuerbestattung rechtssicher veranlasst werden.
In Hamburg ist zusätzlich gesetzlich vorgeschrieben, dass vor jeder Einäscherung eine zweite (zusätzliche) Leichenschau im Krematorium durchgeführt wird. Dabei werden Identität und Todesart nochmals geprüft. Erst wenn bestätigt ist, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen, ist die Feuerbestattung zulässig.
Sargpflicht: Auch bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Kremationssarg eingeäschert. Das Hamburger Bestattungsgesetz schreibt hierfür ausdrücklich einen Holzsarg vor.
Friedhofszwang / Friedhofspflicht: Die Urne muss in Deutschland an einem zugelassenen Bestattungsort beigesetzt werden – also auf einem Friedhof oder in rechtlich zugelassenen Bereichen (z. B. Bestattungswald oder Seebestattung in ausgewiesenen Seegebieten). Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist in Hamburg und grundsätzlich in Deutschland nicht zulässig, aber es gibt Lösungen die wir anbieten.
2. Typische Fristen und organisatorischer Zeitrahmen
Zwischen Tod und Beisetzung gelten je nach Bundesland gesetzliche Beisetzungsfristen; in Hamburg sind diese im Bestattungs- und Friedhofsrecht geregelt. Praktisch findet die Einäscherung nach Vorliegen aller Unterlagen und nach der zweiten Leichenschau meist innerhalb weniger Tage statt.
Die Urnenbeisetzung kann danach flexibel terminiert werden. Viele Familien empfinden diese zeitliche Gestaltungsmöglichkeit als entlastend, weil Trauerfeier und Beisetzung besser planbar sind – etwa wenn Angehörige anreisen müssen oder man bewusst etwas Zeit zwischen Abschied und Beisetzung wünscht.
3. Dokumente, die üblicherweise benötigt werden
Für Hamburg bzw. Deutschland werden typischerweise benötigt:
-
Todesbescheinigung / Totenschein (durch den Arzt nach der ersten Leichenschau)
-
Personalausweis / Reisepass der verstorbenen Person
-
Personenstandsdokumente für die Sterbeurkunden
(z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde) -
Bestattungsvorsorge oder Vollmacht der bestattungspflichtigen Person als Grundlage der Beauftragung
Als Bestatter übernehmen wir das Einholen und Einreichen dieser Unterlagen vollständig und koordinieren die Abstimmung mit Standesamt und Krematorium.
4. Was passiert im Krematorium genau? (transparent erklärt)
Vor der Einäscherung erfolgt die zweite Leichenschau durch eine hierfür befugte Ärztin bzw. einen Arzt (z. B. aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst oder der Rechtsmedizin).
Anschließend wird der Verstorbene im Kremationssarg eingeäschert. Die Asche wird in ein Aschegefäß überführt und danach in die ausgewählte Schmuck- oder Natururne eingesetzt.
Die Urne wird anschließend an den gewünschten Beisetzungsort persönlich Überführt (Friedhof, Wald oder See). Das Hamburger Bestattungsgesetz verpflichtet das Krematorium, die Urne zum Beisetzungsort zu befördern bzw. zu versenden – auch außerhalb Hamburgs, sofern am Zielort eine zulässige Beisetzung nachgewiesen ist.
5. Kostentransparenz: Welche Positionen sind „fix“, welche variabel?
Für eine seriöse Kostenübersicht ist es hilfreich, klar zu trennen:
A) Fixe bzw. zwingende Bestandteile
-
Bestatter-Grundleistungen
(Überführung, Versorgung, Formalitäten, Organisation) -
Krematoriumsgebühren inkl. zweiter Leichenschau und Einäscherung
In Hamburg liegen die reinen Krematoriumskosten gemäß Gebührenverordnung 2025 typischerweise bei ca. 520 EUR für eine Einäscherung innerhalb Hamburgs ohne Begleitung (mit Begleitung fällt ein Zuschlag an).
B) Variabler Teil (nach Wunsch und Friedhof)
-
Grab-/Beisetzungsgebühren (stark friedhofsabhängig)
-
Urnenart (schlicht bis hochwertig)
-
Trauerfeier (mit/ohne Kapelle, Musik, Redner)
-
Blumenschmuck, Anzeigen, Drucksachen
Hamburger Preisbeispiele zeigen, dass eine Feuerbestattung als Gesamtpaket – je nach Leistungsumfang – häufig ab ca. 3000 EUR zuzüglich Friedhofs- und Krematoriumsgebühren startet; mit Trauerfeier, Grab und weiteren Fremdleistungen liegt die Gesamtsumme entsprechend höher.
Daher können Sie seriös und kundenfreundlich kommunizieren:
„Wir erstellen vorab eine klare Gesamtkalkulation, weil Friedhofsgebühren je nach Ort und Grabart variieren.“