
Sozialbestattung
Hilfe bei der Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Nicht jede Familie kann die Kosten einer Bestattung aus eigenen Mitteln tragen. Für solche Situationen sieht der Gesetzgeber in Deutschland eine Unterstützung vor: die Übernahme erforderlicher Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe nach § 74 SGB XII. Umgangssprachlich wird dies häufig als Sozialbestattung bezeichnet. Ziel ist eine einfache, aber würdevolle Bestattung, auch wenn die kostentragungspflichtigen Angehörigen wirtschaftlich überfordert wären.
Bei Berger Bestattungen Hamburg beraten wir Sie dazu transparent und respektvoll. Wir erklären die Voraussetzungen, unterstützen beim Antrag und setzen – nach Bewilligung – die Bestattung zuverlässig im vorgesehenen Rahmen um.
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Sozialbestattung bedeutet nicht, dass „der Staat die Bestattung automatisch zahlt“. Vielmehr prüft der zuständige Sozialhilfeträger, ob es den verpflichteten Angehörigen zumutbar ist, die Kosten zu tragen. Ist das nicht der Fall, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen und angemessenen Kosten einer schlichten Bestattung.
Wichtig: Es ist keine Voraussetzung, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten Sozialhilfe bezogen hat. Entscheidend ist die wirtschaftliche Situation der Personen, die rechtlich zur Kostentragung verpflichtet sind.
Wer kann eine Kostenübernahme beantragen?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich die Person, die bestattungs- bzw. kostentragungspflichtig ist (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern oder Erben) und der die Kosten nicht zugemutet werden können.
Bei mehreren Verpflichteten wird die Zumutbarkeit für jede Person einzeln geprüft.
In die Prüfung fließen u. a. ein:
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verfügbares Einkommen, Vermögen und laufende Belastungen,
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der vorhandene Nachlass der verstorbenen Person,
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sowie die Angemessenheit der Bestattungskosten.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Übernommen werden die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdevollen Bestattung. Was als erforderlich gilt, orientiert sich an den örtlichen Vorgaben und Friedhofssatzungen.
Typischerweise umfasst dies:
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Überführung und hygienische Versorgung,
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einfacher Sarg oder Urne,
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notwendige Formalitäten,
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Gebühren für Friedhof/Krematorium im einfachen Rahmen,
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Beisetzung in einer schlichten Grabart (häufig Reihengrab oder anonymes Urnengrabfeld).
Nicht übernommen werden regelmäßig Kosten, die über das erforderliche Maß hinausgehen, z. B.:
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aufwändige Trauerfeiern,
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teure Sarg- oder Urnenmodelle,
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umfangreiche Blumendekorationen,
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große Traueranzeigen oder individuelle Sonderwünsche.
Solche Zusatzleistungen sind möglich, müssten dann aber privat getragen werden.
Ablauf: So beantragen Sie eine Sozialbestattung in Hamburg
In Hamburg erfolgt die Kostenübernahme über die zuständigen Sozialämter/Bezirksämter. Die Zuständigkeit richtet sich u. a. danach, ob die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat oder wo der Sterbeort liegt.
Der Ablauf ist typischerweise:
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Kontaktaufnahme mit dem Bestatter
Wir klären zunächst, welche Bestattungsform im Rahmen einer Sozialbestattung möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. -
Antrag beim Sozialamt stellen
Der Antrag heißt formal „Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII“. Er sollte so früh wie möglichgestellt werden – idealerweise vor der Beauftragung kostenintensiver Zusatzleistungen. -
Unterlagen einreichen
Üblich sind z. B. Sterbeurkunde, Nachweise zum Nachlass, Einkommens- und Vermögensnachweise der Antragstellenden sowie laufende Belastungen (Miete, Kredite etc.). -
Prüfung der Zumutbarkeit
Das Sozialamt prüft, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt. -
Bewilligung und Durchführung
Nach Bewilligung wird die Bestattung im genehmigten Rahmen umgesetzt. In Hamburg besteht seit dem 15. August 2024 ein Rahmenvertrag, über den die Kosten zwischen Sozialbehörde und teilnehmenden Bestattungsunternehmen abgerechnet werden.
Sozialbestattung bedeutet Würde
– trotz schlichter Ausführung
Auch wenn die Leistungen auf das Notwendige beschränkt sind, bleibt der Anspruch klar: eine respektvolle Bestattung, die der Würde der verstorbenen Person entspricht.
Viele Familien empfinden es als entlastend, dass durch die Sozialbestattung ein seriöser Rahmen gewährleistet ist, ohne die Angehörigen finanziell zu überfordern.
Berger Bestattungen Hamburg
– wir unterstützen Sie diskret und zuverlässig
Ein Sterbefall ist emotional belastend – und ein Antrag beim Sozialamt kann zusätzlich verunsichern. Wir helfen Ihnen daher strukturiert und unaufdringlich:
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klare Einschätzung, ob eine Sozialbestattung in Frage kommt,
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Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen,
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Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt,
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transparente Kostenübersicht nach den Vorgaben,
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würdevolle Durchführung der Bestattung nach Bewilligung.
Wenn Sie Fragen zur Sozialbestattung in Hamburg haben oder einen Sterbefall melden müssen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie verlässlich und mit der nötigen Ruhe.